Die SV Brandis hat die Hygieneregeln zur Nutzung der komunalen Einrichtungen (u.a. MZH) aktualisiert:
Das Gebot der maximalen Teilnehmerzahl von einem Sportler pro 20 m² Nutzfläche entfällt.
· Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Corona ähnlichen Symptomen.

· Alle Sportarten sind zulässig – Körperkontakt auf ein Minimum beschränken

· Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Sportlern und Trainern soll eingehalten werden.

· Die Nutzung der Umkleideräume und der Sanitärbereiche ist unter Einhaltung der Abstandsregeln, mindestens 1,5 m zwischen Personen, erlaubt. Aufgrund der in den meisten Fällen eher eingeschränkten Platzverhältnissen, sollten die Sportler vorzugsweise in Sportkleidung erscheinen.

· Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern

· Mindestabstand für Laufsport: schnelles Gehen mit 4 km/h: ca. 5 Meter; Läufer mit 14 km/h: ca. 10 Meter

· Reinigung von Trainingsgeräten nach der Nutzung

· Keine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr – Die Eltern geben und holen die Kinder am Eingangsbereich ab.

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