Bereits am 09.09.2021 erging ein neuer Beschluss durch das STTV-Präsidium zum Umgang mit 3G-Nachweispflicht im offiziellem Wettkampfbetrieb (STTV – Bezirk Leipzig – Home (hs-mittweida.de)). Nun hat auch unser Vorstand Regelungen für den Trainingsbetrieb erlassen.

Um die Anwesenheit beim Training festzustellen, wird zu jedem Training ein Buch ausliegen, in welches sich die Sportfreunde oder andere Anwesende eintragen müssen. Bei bekannten Personen ist der Name ausreichend, bei Fremden ist zusätzlich Wohnort und Telefonnummer zu erfassen.

Der zu Testende darf die MZH solange nicht betreten, bis ein negatives Ergebnis des Tests vorliegt. Der Test muss im Beisein eines Mitglieds des erweiterten Vorstands vor der MZH durchgeführt werden. Hierzu ist durch den zu Testenden das Vorstandsmitglied telefonisch zu informieren.

Um den Schnelltests vor der MZH aus dem Weg zu gehen (–> hoher zeitlicher Aufwand!),empfiehlt der Vorstand den Nichtgeimpften/-genesenden für die Trainings bzw. Punktspiele vorher einen gültigen Test bei einer offiziellen Stelle (z.B. Apotheke) einzuholen und mitzubringen.

Für Schüler gelten die Regeln der Schulbehörde.

Wir hoffen mit diesen Regelungen die Gesundheit unserer Mitglieder ausreichend schützen zu können und gleichzeitig den dafür erforderlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

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