Information der SV Brandis:
nach der geltenden Sächsischen Corona Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) dürfen Innensportstätten wieder geöffnet werden.
Daher gelten für die einzelnen Hallen folgende Regelungen:
Turnhalle Beucha kann ab dem 18.05.2020 wieder genutzt werden.
Turnhalle Gymnasium bleibt vorerst bis einschließlich 24.05.2020 geschlossen.
Sport – und Mehrzweckhalle bleibt bis einschließlich 31.05.2020 geschlossen.
Für die Nutzung der Hallen sind nachfolgend aufgeführte Hygieneregeln zu beachten.
Hygieneregeln:
Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Corona ähnlichen Symptomen.
Ein Sportler pro 20 m² Nutzfläche. Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Sportlern und Trainern ist jederzeit einzuhalten.
keine Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter gestattet
Körperkontakt generell vermeiden
Mindestabstand von 1,5 m in Toiletten und Waschgelegenheiten gewährleisten
Die Nutzung der Umkleidekabinen sowie der Duschen ist untersagt
Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern
Mindestabstand für Laufsport: schnelles Gehen mit 4 km/h: ca. 5 Meter; Läufer mit 14 km/h: ca. 10 Meter
Reinigung von Trainingsgeräten nach der Nutzung
Keine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr – Die Eltern sollen die Kinder am Eingangsbereich abgeben und abholen.
Weiterhin ist die maximale Teilnehmerzahl zu beachten. Die Teilnehmerzahl der Sportgruppen sind so zu reduzieren, dass sich nur ein Sportler pro 20m² Nutzfläche befindet.
Das bedeutet für die Hallen:
Turnhalle Beucha (1 Feld Halle) 200 m² = 10 Personen
Turnhalle Gymnasium (1 Feld Halle) 290 m² = 15 Personen
Mehrzweckhalle (3 Feld Halle) insg. 1200 m² = 60 Personen – Pro Feld (400 m² = 20 Personen)
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